AGB

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Poeler Appartement Service GmbH – AGB/ Mietvertragsbedingungen

  1. Wir schließen diesen Mietvertrag im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Der Mietvertrag kommt zustande, indem Sie am Ende des korrekt ausgefüllten Buchungsformulars auf "Zahlungspflichtig" klicken und anschließend eine Bestätigungsmail angezeigt wird. Wir selbst sind nur Vermittlerin und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegennehmen. Damit sind wir nicht Veranstalter im Sinne §651a, Abs 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht wir als Vermittlerin.
  2. Sie können Ihren Aufenthalt bei PAS bis 46 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren. Falls Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Buchung aus Gründen nicht wahrnehmen, die von PAS oder dem Eigentümer nicht zu vertreten sind,  ist statt des Mietpreises ein angemessener Ersatz zu leisten. Dabei sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen zu berücksichtigen. Der pauschalisierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt: ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 100%.  Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit der Stornierung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist zusätzlich eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von EUR 79,- zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. 
  3. Die Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie, wenn nicht anders abgesprochen, im PAS-Büro; außerhalb der Bürozeiten nach Absprache mit PAS. Der Mietgegenstand kann ab 16:00 Uhr bezogen werden. Sämtliche Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit bis 10:00 Uhr an PAS, wenn nichts anderes abgesprochen, zurückzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser.
  4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche für Babys und Handtücher, Kinderbett und Hochstuhl nicht gestellt. Eine nachträgliche Bestellung ist bis 5 Tage vor Anreise gegen das zurzeit gültige Entgelt möglich. Die auf der Vorderseite abgedruckte Bettwäsche (ausgenommen Babys) und Endreinigung ist obligatorisch und keine Wahlleistung.
  5. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes, innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anreise an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie den Mietgegenstand zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Viele Domizile befinden sich in idyllischer Naturlage und in Meernähe, weswegen es auf Balkonen/Terrassen und an den Fenstern naturgemäß zu Verunreinigungen durch Insekten, Vogelkot, Laub, Salzablagerungen o.ä. kommen kann. Nach jeder Abreise erfolgt eine Reinigung der Balkone und Terrassen. Eine Zwischenreinigung während Ihres Aufenthaltes bieten wir Ihnen gern kostenpflichtig an.
  6. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist nur bis zur Anzahl der auf der Vorderseite genannten Schlafgelegenheiten im Mietgegenstand zulässig. Jede weitere Person ist PAS unverzüglich anzuzeigen und mit einem zusätzlichen Mietzins von EUR 25,- je angefangenen Tag zu vergüten. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich an Dritte überlassen werden. Sollten Sie in einem Objekt, in dem Haustiere erlaubt sind, mehr als das/die angemeldete Tier/e mitbringen, so sind pro Tier die aktuell gültigen Tierzuschläge zu entrichten.
  7. Es dürfen keine Haustiere in den Mietgegenstand aufgenommen werden, es sei denn, dies ist in der Domizilbeschreibung ausdrücklich erlaubt (dann nur gegen gültige Gebühr pro Tag und Tier). Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgabe zu halten, da der Mietgegenstand zum Teil an Allergiker vermietet wird, denen wir ausdrücklich zugesichert haben, dass sich in dem Mietgegenstand keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche.
  8. Die in dem Mietgegenstand ausgelegte Haus- und Badeordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages. Bitte beachten Sie die entsprechenden Verhaltensregelungen, damit Sie und unsere übrigen Feriengäste einen erholsamen Urlaub verleben können.
  9. Die Schlüssel für den Mietgegenstand sind am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr im PAS-Büro, wenn nichts anderes abgesprochen, abzugeben. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Feriengäste den Mietgegenstand beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung des Mietgegenstandes durchführen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselübergabe müssen wir Ihnen die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietgegenstandes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten.
  10. Der Mietgegenstand ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein; Mülleimer entleert; Geschirr abgewaschen; sämtliche Fenster und Türen verschlossen. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich PAS die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor. Für Beschädigungen des Mietgegenstandes oder des Inventars, die PAS nicht bei Beginn der Mietzeit angezeigt wurden, haftet der Mieter. Beschädigungen durch den Mieter  unverzüglich bei PAS angezeigt werden. Für Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen dieser Beschädigungen haftet der Mieter.
  11. Durch Vögel oder Meerwasser verschmutzte Fenster werden nur auf Anordnung und auf Rechnung der Eigentümer gereinigt. Wünscht ein Mieter eine Zwischenreinigung, so ist diese von ihm zu bezahlen. Insekten und Spinnen kommen auf der Insel vermehrt vor und berechtigen den Mieter nicht, Mietkürzungen vorzunehmen.
  12. Sollten Sie ein Mietobjekt mit Rasenfläche gebucht haben, mähen wir diese regelmäßig. Dies geschieht an Werktagen zwischen 9.00h und 17.00h unter Einhaltung der Mittagsruhe.
  13. Gern stehen wir Ihnen in absoluten Notfällen telefonisch zur Verfügung. Sollte ein Mitarbeiter von PAS außerhalb unserer Öffnungszeiten von Ihnen angefordert werden für folgende Dienstleistungen: Einstellen von Fernsehern, W-LAN/Internet, defekte/piepende Rauchmelder, Probleme beim Öffnen von Haustüren, Anfordern von nicht mitgebuchter Wäsche, falscher Anreisetag, berechnen wir Ihnen für unserer Dienstleistung pauschal €50,00, die in BAR beim Notdienst zu bezahlen ist.
  14. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Laden von E- oder Hybridautos am Hausstrom nicht gestattet ist! Bitte nutzen Sie die entsprechenden Säulen dafür. Die derzeit erhobene Energiepauschale gilt ausschließlich für den Verbrauch von Strom und Gas für die Energieversorgung des gemieteten Objektes. Die Entnahme von Strom zum Aufladen von E-Pkw ist strikt untersagt. Das Leitungsnetz der Objekte ist nicht darauf ausgelegt. Eine Schädigung der elektrischen Leitungen sowie Brandschäden sind bei derartigen Ladevorgängen nicht auszuschließen. Die Verwaltung von PAS ist beauftragt, Zuwiderhandlungen dem Eigentümer mitzuteilen.
  15. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
  16. Sollten einzelne Regelungen in diesen Mietvertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung sollen die gesetzlichen Vorschriften treten. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz von PAS.
  17. Bei Objekten mit Internet & WLAN stellt der Vermieter dem Mieter die Benutzung des Internetanschlusses kostenfrei zu Verfügung. Der Besuch von Internetseiten mit illegalem Inhalt ist ausgeschlossen. Aus der kostenlosen Zurverfügungstellung kann kein Rechtsanspruch auf Funktionalität abgeleitet werden. Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass etwaige Kosten, die durch eine vertragswidrige Nutzung bzw. eine Nutzung entgegen dem zuvor genannten Rahmen entstehen, vom Mieter zu tragen sind. Weiterhin sind sich Mieter und Vermieter darüber einig, dass der Mieter dem Vermieter eine entsprechende Mitteilung darübermachen muss, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht davon hat, dass eine kostenpflichtige oder illegale Internetseite besucht bzw. geöffnet worden ist. Das Versenden von Nachrichten illegalen, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalts über den Anschluss des Vermieters ist verboten. Der Mieter haftet für einen evtl. Schaden. Das Teilen an Dritte ist dem Mieter untersagt.